Der Verlauf der Hörschwelle verändert sich mit steigendem
Lebensalter. Dies ist ein natürlicher Vorgang und äußert
sich in einer altersabhängigen Anhebung der Ruhehörschwelle und
endet in der sogenannten Altersschwerhörigkeit.. Der Verlauf der Anhebung
der Ruhehörschwelle mit steigendem Alter, ist in der nebenstehenden
Grafik dargestellt.
Eine angehobener Verlauf der Ruhehörschwelle kann aber auch schon
verfrüht durch übermäßige Lärmeinwirkungen
eintreten. Dieser Vorgang wird als Lärmschwerhörigkeit bezeichnet.
Lärmschwerhörigkeit bleibt im Anfangsstadium oft unbemerkt,
da die Absenkung der Ruhehörschwelle zuerst in Frequenzbereichen außerhalb
des Sprachbereichs auftritt, die für die alltägliche Hörwahrnehmung
keine gravierende Rolle spielen. Bei weiterer Überlastung schiebt
sich der Bereich der Schädigung zunehmend in den Sprachbereich und
führt zu gravierenden Höreinbußen.
Hörschäden durch Lärmeinwirkungen haben ihre Ursache
in einer irreparablen Schädigung der Nervenzellen im Innenohr und
sind unheilbar, da sich Sinneszellen nicht regenerieren können.
(s. hierzu auch: Gehörschutz
)