Überschreitet
die aus der Umwelt übertragene Schallenergie einen gewissen Wert,
so kommt es zur Kontraktion der Mittelohrmuskeln wodurch das Trommelfell
stärker gespannt wird. In Folge wird die Reflexion der Schallwellen
am Trommelfell erhöht und die Steigbügelauslenkung eingeschränkt.
Durch die verminderte Steigbügelauslenkung und den vermehrt reflektierten
Anteil der eintreffenden Schallwellen sind die im Innenohr liegenden
Sinneszellen vor einer Beschädigung durch zu hohe Schalldruckamplituden
geschützt.
Beide Muskeln benötigen allerding eine gewisse Ansprechzeit (Latenzzeit)
bis sie kontrahieren. Diese Zeit ist von der Schallintensität abhängig
und beträgt ca. 35 ms bei hohen und bis zu 150 ms bei niedrigen
Schallpegeln. Die Mittelohrmuskeln erfüllen aus diesem Grund nur einen
unzureichenden Schutz des Innenohres vor plötzlich auftretenden lauten
Schallereignissen, z.B. Knallen.
Dies ist darin begründet, daß der Anstieg des Schalldruckpegels
eines Schallereignisses in einem kürzeren Zeitraum als Ansprechzeit
der Mittelohrmuskeln erfolgt. Das Schallereignis erreicht in diesem Fall
mit einem die Sinneszellen gefährdenden hohen Pegel das Innenohr,
bevor die Mittelohrmuskeln kontrahieren.
Schon ein plötzlich auftretendes Schallereignis genügend
hoher Lautstärke kann zur irreparablen Schädigung der Sinneszellen
im Innenohr führen.
In diesem Zusammenhang spricht man von einem Schall-
oder Knalltrauma. Solche Schalle entstehen z.B. beim Zünden eines
Feuerwerkskörpers oder bei einem Gewehrschuss.