Unser
Gehör kann nur akustische Ereignisse innerhalb eines bestimmten Frequenz-
und Schallpegelbereiches wahrnehmen. Das bedeutet, daß Hörempfindungen
beim Menschen nur von Schallereignissen ausgelöst werden, deren Frequenz
im Bereich von 20 Hz bis 20 kHz liegen. Für die Hörbarkeit ist
aber außerdem noch ein gewisser Mindestschalldruck von p = 20 µPa
erforderlich. Dieser Mindestschalldruck entspricht einem Schallpegel von
0 dB.
Zeichnet man den Schalldruckpegel der notwendig ist einen Ton gerade
noch zu hören als Funktion der Frequenz auf, so erhält man die
Ruhehörschwelle.
Erhöht man den Schalldruck, so wird man ab einem bestimmten Schalldruckpegel
beim Hören der Töne Schmerz empfinden. Trägt man diese Kurve
ebenfalls in Abhängigkeit der Frequenz auf, so erhält man die
Schmerzschwelle.
Den Bereich zwischen Ruhehörschwelle und Schmerzschwelle bezeichnet
man als Hörfläche.
Wird die Schmerzschwelle überschritten, so ist mit einer bleibenden
Schädigung des Gehörs zu rechnen. Zwischen den Werten des Schalldruckpegels
im Bereich der Ruhehörschwelle und dem der Schmerzschwelle liegen
6 Zehnerpotenzen. Das bedeutet, daß der Schalldruck der Töne
im Bereich der Schmerzschwelle etwa 100000 mal stärker ist als im
Bereich der Ruhehörschwelle. Nur durch diesen gewaltigen Dynamikumfang
ist das Gehör in der Lage, sehr leise Schalle, z.B. das Summen einer
Mücke, genauso zu verarbeiten, wie das Rattern eines Preßlufthammers.
Im folgenden Kapitel wird der Verlauf der Ruhehörschwelle und die
daraus resultierenden Konsequenzen für den Hörvorgang diskutiert
und durch Hörbeispiele verdeutlicht.
Aufgrund der Analyse der Hörschwellen läßt sich Übrigens
folgender Sachverhalt beweisen: "Frauen hören
besser"